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Schritt für Schritt zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung
DSE-Wien begrüßt Beschluss im Ministerrat
Nach jahrelangen, teilweise sehr schwierigen Verhandlungen wurde am 16. März im Ministerrat die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) beschlossen: "Ein richtiger und wichtiger Schritt - auch für über 17.000 langzeitbeschäftigungslose WienerInnen", ist DSE-Geschäftsführer Christoph Parak überzeugt. Um das geplante Inkrafttreten per erstem September abzusichern, fehlen noch die Beschlüsse auf Länderebene. Sozialminister Hundstorfer schlägt im Fall einer verspäteten Realisierung in einzelnen Bundesländern jedoch rückwirkende Zahlungen vor.
Kritische Stimmen: Konstruktive Beiträge ernst nehmen
Sehr deutlich distanziert sich der DSE-Wien von Stimmen, die die Mindestsicherung als „soziale Hängematte“ missdeuten. „Angesichts der überragenden Bedeutung von Beschäftigung für die physische und psychische Gesundheit von Menschen und deren soziale Teilhabe sind Beiträge dieser Art mehr als zynisch“, so Parak. Damit die vom Minister postulierte „Sprungbrett-Konstruktion“ Mindestsicherung hält, was sie verspricht, müssen konstruktive kritische Stimmen jedoch ernst genommen werden. Die Armutskonferenz hatte beispielsweise in einem Standard-Beitrag vom 3. März 2010 auf offene Fragen aufmerksam gemacht, zum Beispiel in puncto Wohnkosten, Reform des Vollzugs, Hilfe in besonderen Lebenslagen oder auf das Verschlechterungsverbot.
Daten und Fakten: | |
|---|---|
Ab 1.9.2010 soll die Mindestsicherung 12 x pro Jahr ausgezahlt werden | |
Einzelperson: 744 EUR netto* | |
Paare: 1116 EUR netto* | |
pro Kind: + 134 EUR netto* | |
*basierend auf derzeitiger Ausgleichszulagenhöhe im Pensionsrecht der Sozialversicherung | |
13./14. Auszahlung | |
Verschlechterungsverbot: |
Quelle: APA
Links zum Thema:
Armutskonferenz sieht noch offene Fragen - Standard-Beitrag vom 3. März 2010
Nähere Informationen zur Mindestsicherung auf der Homepage des BMASK
